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Wien, am 13. März 2009

Bäcker: Die Kettenreaktion vor 70 Jahren – Der Zerfall der ČSR
Utl.: Am 13. März 1939 schied die Karpato-Ukraine und am 14. März 1939 die Slowakei aus

Konflikte entstehen

Am 2.3.1939 forderte ČSR-Ministerpräsident Beran von seinem slowakischen Amtskollegen Tiso unter anderem eine Loyalitätserklärung zur tschecho-slowakischen Staatsidee, weiters die Beendigung der eingeleiteten Bewaffnung einer slowakischen Parteiarmee und den Verbleib tschechischer Offiziere in der Slowakei. Die Pressburger Regierung lehnte ab, diese Forderungen zu erfüllen und wurde deshalb am 10.3. von Prag für abgesetzt erklärt. Gleichzeitig begannen tschechische Armeeeinheiten damit, die Slowakei zu besetzen. Ein Konflikt war entbrannt. Mit der Slowakei.
Im östlichen Teil der Tschecho-Slowakei, der Karpato-Ukraine, war ebenfalls eine autonome Regierung in Auseinandersetzungen mit Prag verwickelt. Ein weiterer Kampf war entbrannt. Mit der Karpato-Ukraine.

In dieser Zeit meldeten sich sowohl Polen als auch Ungarn als Interessenten für eine Teil- oder Vollintegration der Slowakei und der Karpato-Ukraine in ihre Staaten an. Polen befand, dass die slowakische Sprache eigentlich ein Dialekt des Polnischen wäre, was für eine Vereinigung dieser beiden Länder sprechen würde. Und Ungarn alleine hatte schon im November 1938 die Absicht, ohne Rücksicht auf die Folgen, die Karpato-Ukraine militärisch zu besetzen.

Deutschland als Schutzherr
Daraus ergab sich die heute paradox anmutende Situation, dass Deutschland als Schutzherr vorerst der Tschecho-Slowakei und später für die Slowakei auftrat. Für die Tschechoslowakei, da es den Aufteilungsplänen der Polen und Ungarn für die Slowakei vorerst wirkungsvoll entgegentrat, andererseits weil es später die Bildung eines eigenen Staates unter Druck herbeiführte und somit die Slowakei der ungarischen und polnischen Begehrlichkeit entzog.

Zerfall der Tschechoslowakischen Republik
Der Abfall der Karpato-Ukraine am 13. März 1939.
Unerfüllt ließ Deutschland lediglich den Wunsch der Karpato-Ukraine sich – um der militärischen Besetzung durch Ungarn zu entgehen – unter deutsche Schutzherrschaft zu stellen. Die autonome Regierung erklärte am 13.3.1939 ihre Region als unabhängig, womit die Karpato-Ukraine aus dem tschecho-slowakischen Staatsverband ausschied.

Der Abfall der Slowakei am 14. März 1939
Nach langen Beratungen Tisos mit Hitler über den Status der Slowakei erklärte Hitler, dass Deutschland Klarheit darüber haben wolle, ob die Slowaken ein Eigenleben führen wollten oder nicht. Deutschland hätte keine Interessen östlich der Karpaten. Wenn sich die Slowakei selbstständig machen wollte, würde er dieses Bestreben unterstützen und sogar garantieren.

Tiso kehrte nach Pressburg zurück und berichtete nach Beratungen mit slowakischen Stellen am 14. März 1939 im slowakischen Landtag über seine Gespräche mit Hitler.

Der Landtag beschloss daraufhin, gleichfalls mit Stimmeneinheit, das folgende Gesetz:

§ 1. Das Land Slowakei erklärt sich zum selbständigen und unabhängigen slowakischen Staat. Der Landtag des Landes Slowakei wird in das gesetzgebende Parlament des slowakischen Staates umgewandelt.

Auch Lord Chamberlain sah unter Bezugnahme auf die slowakische Unabhängigkeitserklärung die „Tschechoslowakische Republik“ als untergegangen an.
Zitat:
„Diese Erklärung setzte durch internen Zerfall jenem Staate ein Ende, dessen Grenzen wir zu garantieren vorgeschlagen hatten, und die Regierung Ihrer Majestät fühlt sich demzufolge nicht mehr durch diese Obligation gebunden.“

Die Slowakei wurde zu einem völkerrechtlich unabhängigen Staat, der sofort von vielen europäischen Staaten anerkannt wurde. Hier ein Auszug aus der deutschen Stellungnahme zur slowakischen Unabhängigkeitserklärung vom 14. März 1939:

Auszug:
„Das Deutsche Reich übernimmt den Schutz der politischen Unabhängigkeit der Slowakei und der Integrität seines Staatsgebietes.

ČSR-Präsident Háchas Entscheidung
Nach diesem Zerfall der ČSR reiste Präsident Dr. Hácha mit Außenminister Chvalkovsky auf Anraten des britischen Gesandten in Prag sofort am Abend des 14.3.1939 nach Berlin und führte am 15.3. von 1.00 bis 4.00 Uhr früh Gespräche mit A. Hitler, Göring und anderen Mitgliedern der Reichsführung. In den, an Dramatik kaum zu überbietender Weise, einseitig geführten Gesprächen, wurden sie mit der ultimativ vorgetragenen Tatsache konfrontiert, dass deutsche Truppen bereits in Mähr.-Ostrau einmarschierten und dass um 6.00 Uhr früh die militärische Besetzung Böhmens und Mährens beginnen würde.
Die Feststellung von Seiten Hitlers, den Tschechen volle Autonomie und nationales Eigenleben zuzugestehen – in größerem Umfang als in der österreichischen Zeit – bewog Hácha, angesichts der Sachlage dass es unwiderrufliche Entschlüsse Hitlers waren, die Annahme.

Das „Reisprotektorat Böhmen und Mähren“ entsteht
Vor die Wahl gestellt, die tschechischen Truppen keinen Widerstand leisten zu lassen oder Kampfhandlungen zu riskieren wählte Dr. Hácha, an der Grenze seiner physischen Belastbarkeit, die friedliche Lösung.

Er wies die Prager Regierung telefonisch an, gegen die einrückenden deutschen Truppen keinen Widerstand zu leisten. Die Prager Regierung setzte diese Anweisung reibungslos um. Es gab bei der Besetzung der Länder Böhmen und Mähren keinerlei Kampfhandlungen und keine bedeutenden Sabotageakte.

Über die Errichtung des Reichsprotektorates Böhmen und Mähren wurde eine offizielle Meldung veröffentlicht:

„16.3.1939: Das Protektorat Böhmen und Mähren wird an diesem Tage errichtet: Es setzt sich aus den Ländern Böhmen und Mähren zusammen und bildet einen Bestandteil des Großdeutschen Reiches.
Die deutschen Bewohner des Protektorates besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit. Das Protektorat ist autonom und verwaltet sich selbst. Die Hoheitsrechte werden durch eigene Organe und eigene Behörden mit eigenen Beamten wahrgenommen. Das Oberhaupt der autonomen Verwaltung genießt den Schutz und die Ehrenrechte eines Staatsoberhauptes. Der Vertreter des Führers in dessen Eigenschaft als Staatsoberhaupt ist der „Reichsprotektor in Böhmen und Mähren“. Die auswärtigen Angelegenheiten des Protektorats nimmt das Reich wahr. Das Protektorat gehört zum Reichszollgebiet.“

Dazu ist erwähnenswert, dass das Protektorat vom Sudetenland durch eine Passgrenze und bis zum 1.10.1940 auch durch eine Zollgrenze getrennt war.

Quelle:

Alfred Bäcker
Der Völkermord an den Sudetendeutschen
Die Entwicklung des Schicksals der Sudetendeutschen Volksgruppe in der ČSR von der Entgermanisierung bis zum Völkermord 1918 – 1948
2006, 292 S.
Verlag: Kilian Verlag, Vöcklabruck
ISBN 3-901745-11-4
Preis € 19,80

Zu beziehen bei: Sudetendeutscher Landsmannschaft in Österreich (SLÖ)
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